Das Thema Haftung bei Reparaturen im nicht gewerblichen Bereich beschäftigt viele Reparatur Initiativen, die ehrenamtlich arbeiten – sie sind rechtlich irgendwo zwischen privatem und gewerblichen Anforderungen der Versicherer und des Gesetzgebers angesiedelt. Vor allem Arbeiten an Elektrogeräten sind aufgrund der hohen Gefährdung durch Strom und der daher im gewerblichen Bereich geltenden hohen Anforderungen (Qualifikation der Reparateure, umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen) schwer einzuordnen. Nicht nur die Versicherungsträger tun sich hier schwer. Hinzu kommt, dass eine Einordnung auch davon abhängt, wer die Reparatur tatsächlich durchführt: Besucher oder der Experte der Reparatur Initiative. Denn auch hier ist theoretisch alles möglich: vom Szenario, in dem der Besucher lediglich Werkzeug und Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt bekommt, über die durch den Besucher selbst gemachte Reparatur mit Hilfe in Wort oder Tat durch den Experten bei Bedarf, bis zur komplexen Elektronikreparatur, die mit Profi-Messgerät und Lötstation quasi im Alleingang vom Reparaturexperten durchgeführt wird. Gerade bei Elektronik und allgemein elektrischem Strom sind die Kenntnisse der Besucher oft gering und die Hemmschwelle hoch. Wenn man sich die Vorgehensweise in den verschiedenen Reparatur Initiativen anschaut, findet man genau diese Bandbreite auch wieder: vom engagierten Einzelkämpfer, der unentgeltlich seine Werkstatt zur Verfügung stellt bis zum Repair Café mit quasi-professionellen Strukturen und Abläufen, die den gewerblichen Anforderungen der Berufsgenossenschaften genügen – und die für die meisten kleineren ehrenamtlichen engagierten Reparatur Initiativen unmöglich sind – und möglicherweise auch unerwünscht.
Uns vom Repair Café Stuttgart sind auf der Suche nach Informationen und einem eigenen Weg viele Meinungen und Einschätzungen begegnet – von Elektrikern, Versicherern, Rechtsanwälten und Sachverständigen, Sicherheitsfachkräften und… von ehrenamtlichen Helfern und Besuchern. Um Licht in das Dunkel zu bringen und für uns und andere Initiativen und Ehrenämtler die Entscheidung leichter zu machen und die Angst zu nehmen, tragen wir hier die Informationen zusammen.
Den Anfang macht ein Interview mit Ralf Ensmann, Sachverständiger und Unternehmensberater: Franz Streibl hatte die Gelegenheit für Werkstadt Stuttgart als Träger des Repair Café Stuttgart mit ihm den Sachverhalt näher zu beleuchten.
Interview mit Dipl.-Ing. Ralf Ensmann, Sachverständiger und Unternehmensberater für rechtssichere Organisation in elektrotechnischen Bereichen
Werkstadt Stuttgart: Herr Ensmann, ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsorganisation in Unternehmen sind die regelmäßig wiederkehrenden Sicherheitsprüfungen von Elektrogeräten. Sie beraten deutschlandweit Firmen, halten Vorträge und haben unter anderem über dieses Thema auch ein Fachbuch geschrieben. Was halten Sie vor diesem Hintergrund von Reparatur Cafés?
Ralf Ensmann: Reparatur Cafes sind eine gute Idee und die Hilfe zur Selbsthilfe ist insbesondere in der heutigen Zeit ehrwürdig. Außerdem gefällt mir, dass die Reparaturen unter Aufsicht von Fachleuten stattfinden und es klare Regeln gibt. Mein Haupttätigkeitsfeld ist die Beratung zum Thema elektrotechnische Sicherheit im gewerblichen und industriellen Umfeld. In diesem, dem staatlichen Arbeitsschutzrecht und den berufsgenossenschaftlichen Regelwerken unterliegenden Bereich ist vieles durch konkrete Vorgaben und Handlungsempfehlungen geregelt. Ein davon klar abzugrenzender Bereich ist die Privatsphäre, wo die Regeln der oben genannten Bereiche nicht einschlägig sind, da sie nicht unter deren Geltungsbereich fällt.
WS: Warum fällt der private Bereich nicht unter das Arbeitsschutzrecht und was ist die Besonderheit von Reparatur Cafés?
RE: Weil es im privaten Bereich nicht die Rollen ‚Arbeitgeber‘ und ‚Arbeitnehmer‘ beziehungsweise ‚Unternehmer‘ und ‚Versicherter‘ gibt. Der Betrieb eines gemeinnützigen und ehrenamtlich betriebenen Reparatur Cafes liegt genau auf der Schwelle – um nicht von ‚Grauzone‘ zu sprechen – zwischen den beiden oben beschriebenen Bereichen und daher ist auch die Auseinandersetzung mit diesem Thema für die Betreiber eines Reparatur Cafés von besonderer Bedeutung.
WS: Was ist bei der Reparatur von tragbaren Elektrogeräten in Reparatur Cafés zu beachten?
RE: Rein fachlich sollte es am Ende keine Unterschiede zu Reparaturen in anderen Bereichen geben. Unsere technischen Sicherheitsregeln sind keine Schikane sondern das Resultat von vielen Jahrzehnten von Erfahrungen und haben deshalb eine solide Grundlage. Der rechtliche Rahmen und die Anforderungen an die handelnden Personen unterscheiden sich natürlich schon etwas. Zunächst ist – wie eben schon kurz angesprochen – die Betrachtung des Geltungsbereichs der Regelwerke sinnvoll. Dazu kann ich sagen, dass beispielsweise berufsgenossenschaftliche Regelwerke wie die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3), staatliche Regelwerke, wie beispielsweise die Betriebssicherheitsverordnung und das Arbeitsschutzgesetz in diesem ehrenamtlichen Umfeld aus meiner Sicht erst einmal nicht gelten, weil das bereits angesprochene, wichtige Kriterium des übergeordneten Arbeitgebers und des untergeordneten Beschäftigten in einem Reparatur Cafe fehlt.
Wo immer ein Unternehmer versicherte Beschäftigte hat, muss er beispielsweise nach DGUV Vorschrift 3 die dem Versicherten bereitgestellten Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, in bestimmten Zeitabständen und auch nach einer Instandsetzung oder Reparatur prüfen.
Im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung wird an den Arbeitgeber die Forderung gestellt, seinen Beschäftigten nur sichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Man sieht also, dass im unternehmerischen Bereich in diesem Themenfeld relativ klare Vorgaben existieren. Für Sie zu Hause, für Ihre Familienmitglieder beispielsweise, brauchen Sie allerdings nicht die Bohrmaschine prüfen und mit einem Aufkleber versehen. Sie fallen als Privatpersonen, wie eben bereits ausgeführt, nicht in den Geltungsbereich der genannten Regelwerke. Es darf allerdings an der Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass auch der private Nutzer elektrische Anlagen und Geräte nur bestimmungsgemäß verwenden
darf, also in der Form, wie es der Hersteller in seiner Gebrauchsanleitung vorgibt. Und es versteht sich auch von selbst, dass jeder Nutzer vor der Benutzung von elektrischen Anlagen und Geräten eine Sichtprüfung mit seinem gesunden Menschenverstand durchführt, bei der augenfällige Mängel, wie Beschädigungen, Spuren von Überlastung oder
Manipulationen in der Regel auffallen sollten.
Wozu ich für den langfristigen Erfolg von Reparatur Cafés raten kann, ist Geräte nur nach klaren, festgelegten Standards zu reparieren und die reparierten Geräte, die das Reparatur Café verlassen elektrotechnisch zu prüfen und die Prüfprotokolle im Reparatur Café zu belassen und zu dokumentieren. Welche Prüfschritte im Einzelnen durchzuführen sind regelt in Deutschland eine DIN-Norm.
Auch wenn das Reparatur Café nur ein gemeinnütziger Verein ist, muss mit einer gewissen Sorgfalt vorgegangen werden. Das Engagement der ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter sollte sich nämlich nicht irgendwann gegen diese selbst richten können. Insofern ist es aus meiner Sicht für die handelnden Personen unerlässlich, sich auch in diesem gemeinnützigen Bereich rechtssicher aufzustellen. Das man die Tätigkeiten ’nur ehrenamtlich‘ ausführt, schützt im Schadensfall nicht unbedingt vor einem Haftungsanspruch.
Gute Maßnahmen in diesem Zusammenhang sind zum einen klare Reparatur- und Handlungsvorgaben und zum anderen die elektrotechnische Prüfung nach der Reparatur der Geräte auf ihre Sicherheit hin – inklusive der entsprechenden Dokumentation. Dieses Vorgehen sollten die ehrenamtliche tätigen Personen in eigenem Interesse im Reparatur Cafe etablieren. Durch die beschriebene Sicherheitsprüfung der Geräte und durch die Dokumentation der Prüfungsergebnisse stellt sich der Verein juristisch gut auf, für den Fall, dass im potentiellen Schadensfall Dritte Ansprüche an den Verein stellen. Diese Vorgehensweise sollte zumindest für die Reparatur von Elektrogeräten der Standard sein. Für andere Geräte mit möglichen Gefahrenpotentialen kann ich hier keine Aussage treffen.
WS: Bisher haben wir einen einfachen Haftungsausschluss unterschreiben lassen. Ist das für sich nicht schon ausreichend?
RE: Ein relativ allgemeiner Haftungsausschluss kann auch ausgehebelt werden oder ist zumindest angreifbar, denn er lässt gewisse Lücken. Der Besucher des Reparatur Cafés kann eine Gefahr im Zweifel nicht richtig einschätzen und sollte neben dem Haftungsausschluss künftig mitunterschreiben, dass er eine Unterweisung bezüglich der Elektrosicherheit vor Beginn des Reparaturprozesses erhalten hat. Diese Unterweisung muss in der Praxis dann natürlich auch erfolgen.
WS: Was ist bei Elektrogeräten also zu prüfen?
RE: Die eigentliche Prüfung sollte exakt genauso ablaufen, wie elektrische Prüfungen in der Unternehmenssphäre. Hier darf es keine Unterschiede geben. Die hierfür etablierte und einschlägige Norm ist seit vielen Jahren die DIN VDE 0701-0702 Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte – Allgemeine Anforderung für die elektrische Sicherheit. Der gesamte Prüfablauf umfasst eine Sichtprüfung, eine messtechnische Überprüfung (beispielsweise Schutzleiterprüfung oder Isolationswiderstandsmessung) sowie eine Funktionsprüfung inklusive der Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen. Wenn man solche Prüfungen durchführt, dann müssen natürlich die ausführenden Personen entsprechend gut qualifiziert und die richtigen Mess- und Prüfgeräte im Reparatur Café vorhanden sein. Ein Prüfaufkleber, der nach erfolgreich bestandener Prüfung im gewerblichen Bereich auf den elektrischen Geräten angebracht wird, ist aus meiner Sicht nicht notwendig, da das reparierte Gerät ja das Reparatur Café nach der Reparatur umgehend wieder verlässt und danach wieder ausschließlich im privaten Bereich verwendet wird. Für das Reparatur Café wäre wichtig, dass ein schriftlicher Nachweis über die erfolgreich durchgeführte Prüfung im Reparatur Café verbleibt. Dafür sollte ein einseitiges Prüfprotokoll ausreichen. Das Protokoll sollte vom ausführenden Prüfer des Reparatur Cafes unterzeichnet sein. Damit wird transparent und nachvollziehbar dokumentiert, dass das Gerät in geprüftem und sicherem Zustand das Reparatur Café verlassen hat.
WS: Messgeräte für Sicherheitsprüfung sind teuer. Wäre es ausreichend nur ein Gerät pro Café anzuschaffen?
RE: Auch der ‚Qualifikationsaufwand‘ der Betreuer, die dann letztlich die Prüfungen als befähigte Personen durchführen, ist zu berücksichtigen. Voraussichtlich reicht ein Prüfgerät aus. Es ist natürlich zunächst zu überprüfen, wieviele elektrotechnische Prüfungen in welchem Zeitraum durchgeführt werden. Man könnte die instandzusetzenden Geräte mit einem einzigen Messgerät beispielsweise an einer Stelle einer Eingangs-, zumindest aber einer Ausgangsprüfung unterziehen.
Aus organisatorischer Sicht macht auch eine kurze Sicherheitseinweisung zu den Gefahren des Stromes vor Beginn der Reparatur durchaus Sinn. Aus der Praxis kann ich berichten, dass mir messtechnische Seminare bekannt sind, bei denen die Teilnehmer vor Beginn des Seminars eben eine solche Sicherheitseinweisung erhalten und diese dann auf einem entsprechenden Formular durch Unterschrift bestätigen. Außerdem stimmen die Teilnehmer zu, den Anweisungen der fachlichen Leitung stets zu folgen und nicht selbsttätig in offene Elektrogeräte zu fassen. Für das Reparatur Café könnte es ein Ansatz sein, das bereits bestehende Haftungsausschlussformular diesbezüglich zu erweitern. Man könnte das erweiterte Formular dann ‚Einweisung für Elektroreparaturen und Haftungsausschluss‘ nennen. Man muss natürlich andererseits schauen, dass der gesamte Ablauf dadurch nicht zu bürokratisch wird. Die Rückseite dieses Formulars könnte dabei selbst schon als Formular für die Dokumentation der Sicherheitsprüfung der Elektrogeräte vorbereitet sein.
WS: Herr Ensmann, vielen Dank für Ihre wertvollen Hinweise!
Wir bedanken uns bei Herrn Ensmann für die Expertise und Unterstützung. Den Artikel Elektroreparaturen in ehrenamtlich betriebenen Reparatur Cafes gibt es auch zum Herunterladen als PDF.
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